Flug stornieren und dennoch Geld zurück bekommen – so geht’s!

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Wer eine Flugreise bucht tut dies oft einige Zeit im Voraus – dazwischen kann sich vieles ändern. Man wird krank, macht mit der Freundin Schluss, bekommt nicht frei oder möchte lieber woanders hin. Bei billigen Economy Flügen gibt es oft keine Stornierungsmöglichkeit für Flugtickets und das Geld ist vermeintlich weg – doch das muss nicht sein, selbst wenn man keine Flug-Stornoversicherung hat, wie die Arbeiterkammer in Österreich betont!

Im Preis enthaltene Steuern & Gebühren müssen zurückgezahlt werden

Die Kosten für den Flug muss die Fluglinie tatsächlich nicht zurückbezahlen, doch Flugpreise bestehen oft zu einem großen Teil aus Steuern und Gebühren die unabhängig davon anfallen ob jemand einen Flug antritt oder nicht. Diese müssen von der Airline erstattet werden. Bei manchen Anbietern kann man so mehr als die Hälfte des Flugpreises zurückerstattet bekommen!

Was ist wenn die Fluglinie die Kosten bei einer Flug-Stonierung nicht erstatten möchte?

Arbeiterkammer Österreich
Konsumentenschutz Service der Arbeiterkammer

Leider sind viele Fluglinien hier wenig kooperativ und weisen Ihre Kunden erst recht nicht auf diese Möglichkeit hin, da es für sie natürlich sehr kostpielig wäre. Die Arbeiterkammer rät allerdings hartnäckig zu sein und notfall die Arbeiterkammer zu informieren. Diese hilft Konsumenten in Österreich kostenlos bei der Durchsetzung ihres Rechts und klagt notfalls sogar die Airlines in Musterprozessen.

363,60 € Flugkosten erstattet dank AK Hilfe

AK Konsumentenschützerin Ulrike Weiss gibt ein Beispiel wo ein Flugticket um 683,60 € gekauft wurde, die Fluglinie nicht zahlen wollte – und die AK ihn dann unterstützt hat. Dadurch hat er 363,60 € an Gebühren und Steuern zurückerstattet bekommen. Mehr als die Hälfte der Kosten für sein Flugticket!

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